Strafanzeige / Strafantrag stellen –
was kommt rechtlich auf mich zu?
Sexualdelikte sind im Strafgesetzbuch unter dem Titel «Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität (StGB, Art. 187-200) geregelt. Wichtig ist aber zu betonen, dass alle sexuellen Handlungen, die du gegen den Willen erlebst, sexuelle Gewalt darstellen. Falls du dich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden möchtest, kommt es nicht darauf an, ob du das Erlebte einem Sexualdelikt des Strafgesetzbuches zuordnen kannst oder nicht. Diese Kategorisierung übernehmen die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Deine Aufgabe ist zu erzählen, was passiert ist. Es ist auch nicht deine Aufgabe, den Täter oder die Täterin zu überführen. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft müssen deren Schuld nachweisen.
Eine Vergewaltigung wird als ein Offizialdelikt eingestuft. Als Offizialdelikt bezeichnet man Straftaten, die so schwer sind, dass die staatlichen Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft) die Straftat verfolgen, auch wenn der/die Geschädigte keine Strafanzeige macht. Das heisst, in diesem Verfahren ist die eine Partei die beschuldigte Person und die andere Partei der Staat, d.h. die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Dazu noch mehr im Abschnitt ->Besondere Opferrechte. Falls Du möchtest, kannst du dich zusätzlich im Strafverfahren als Klägerin oder Kläger beteiligen, dich anwaltlich vertreten lassen und eventuell sogar Schadenersatz verlangen (sog. Privatklägerschaft). Dies musst du aber nicht. Falls du dich dagegen entscheidest, geht das Verfahren normal weiter und du hast keine Nachteile zu befürchten. Du kannst dich hierzu rechtlich von einem Anwalt oder der Opferberatung beraten lassen
Oftmals bist du als Opfer sexueller Gewalt aber einzige Zeugin oder einziger Zeuge der Tat. Dies bedeutet, dass Du deine Geschichte der Polizei, der Staatsanwaltschaft und allenfalls vor Gericht erzählen musst. Als Opfer von sexueller Gewalt, hast Du jedoch besondere Rechte während des gesamten Verfahrens, d.h. bereits bei der ersten Einvernahme durch die Polizei.
Mehr Infos findets du unter -> Besondere Opferrechte
Wenn du deine Geschichte bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft melden möchtest, ist es sicherlich hilfreich, in groben Zügen den Unterschied zwischen Offizial- und Antragsdelikten zu kennen. Offizialdelikte sind insgesamt schwerere Straftaten als Antragsdelikte. Dies führt dazu, dass je nachdem ob es sich bei deiner erlebten Straftat um ein Offizial- oder um ein Antragsdelikt handelt, sich das Verfahren unterscheidet. Wenn du mit einem Offizialdelikt an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gelangst, dann stellst du eine sogenannte Strafanzeige.
Mehr Infos findets du unter -> Offizialdelikt