Was ist ein Offizial-
und was ein Antragsdelikt?

Wenn du deine Geschichte bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft melden möchtest, ist es sicherlich hilfreich, in groben Zügen den Unterschied zwischen Offizial- und Antragsdelikten zu kennen. Offizialdelikte sind insgesamt schwerere Straftaten als Antragsdelikte. Dies führt dazu, dass je nachdem ob es sich bei deiner erlebten Straftat um ein Offizial- oder um ein Antragsdelikt handelt, sich das Verfahren unterscheidet. Wenn du mit einem Offizialdelikt an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gelangst, dann stellst du eine sogenannte Strafanzeige.

Ø Offizialdelikte sind: sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Handlung mit Abhängigen (wenn ein z.B. Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis besteht), sexuelle Nötigung (Erzwingen einer sexuellen Handlung), Vergewaltigung, Schändung, Ausnutzung einer Notlage.

Welche Regeln gelten bei Offizaldelikten (Vergewaltigung gehört dazu)?

Bei Offizialdelikten gelten die folgenden Regeln:

  • Neben dir kann auch jede Person, welche von der Straftat Kenntnis hat, Strafanzeige machen
  • Du kannst die Strafanzeige gegen bekannt oder unbekannt stellen
  • Eine Strafanzeige kann bei einem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft mündlich oder schriftlich erstattet werden
  • Es gibt keine zeitliche Frist zur Erstattung einer Strafanzeige, sprich sie verjährt nicht
  • Bei einer Strafanzeige muss die Polizei oder die Staatsanwaltschaft tätig werden. Weil es sich um ein Offizialdelikt handelt, müssen sie eine Strafuntersuchung einleiten, Beweise sammeln, Verdächtige und Zeugen einvernehmen. Aufgrund dieser Pflicht kannst du die Strafanzeige nicht mehr zurückziehen, d.h. du kannst die Strafuntersuchung nicht mehr unterbrechen oder beenden.