Was ist ein Antragsdelikt?

Wenn du mit einem Antragsdelikt an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft gelangst, dann stellst du einen sogenannten Strafantrag.

Ø Antragsdelikte sind: Exhibitionismus oder sexuelle Belästigung (vor jemandem eine sexuelle Handlung vornehmen, tätlich oder wörtlich sexuell belästigen).

Bei Antragsdelikten gelten die folgenden Regeln:

  • Einen Strafantrag kannst nur du erstatten
  • Du kannst den Strafantrag gegen bekannt oder unbekannt stellen
  • Der Strafantrag kann bei einem Polizeiposten oder bei der Staatsanwaltschaft mündlich oder schriftlich erstattet werden
  • Du kannst den Strafantrag nur innerhalb von 3 Monaten stellen. Die Frist beginnt jedoch erst mit dem Zeitpunkt, ab dem dir der Täter oder die Täterin bekannt ist.
  • Du kannst den Strafantrag auch wieder zurückziehen. Falls du das tust, müssen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft die Untersuchung beenden.