Gut zu wissen

Hier sind einige Punkte zusammengefasst,
welche hilfreich sein können

Du hast Anspruch auf kostenlose Beratung bei den kantonalen Opferhilfen. Beratungen können unabhängig von deinem Wohnsitz überkantonal angefordert werden. Wenn es jedoch um Finanzierungsfragen geht, wirst du wieder an die Opferhilfe deines Kantons weitergeleitet und musst wechseln.

Bei einer Anzeige und der Einvernahmung hast du das Recht, dass deine Tatperson nicht im selben Raum sitzt.
Du darfst eine Vertrauensperson mitnehmen.

Du hast das Recht, dass deine Einvernahmung bei kantonalen und sensibilisierten Polizeistellen stattfindet. Dort darfst du verlangen, dass du vom gleichen Geschlecht verhörst wirst.

Wenn du eine Anzeige machst, bekommt die Tatperson die Dokumente, auf welchen deine Adresse vermerkt ist. Möchtest du das nicht, empfehlen wir, dass du bei der Opferhilfe oder der Anwaltschaft anfragst, ob sie ihre Adresse hinschreiben können. Bisher ist diese Umsetzung freiwillig. Es gibt diesbezüglich noch kein Gesetz.  

Du hast Anspruch auf finanzielle Hilfe für Kosten, welche nach der Tat entstanden sind. Vergewaltigung wird in erster Linie über die Versicherung des Täters oder Arbeitgebers abgerechnet. Dies bedeutet, dass der/die ArbeitgeberIn informiert wird. Doch wenn du das nicht möchtest, dann gibt es die Möglichkeit, dass die Opferhilfe bezahlt.

Du hast das Recht auf Schadenersatz/Genugtuung zu klagen. Ob du jedoch etwas bekommst, ist nicht sicher. Sei dir bewusst, dass Anklageschriften, Anträge auf Schadenersatz-/Genugtung- und/oder das Urteilsdokument retraumatisierend sein können. Zudem ist die verwendete Sprache faktenbezogen und wird von Betroffenen oft als unsensibel wahrgenommen. Allenfalls ist es sinnvoll, die Anwaltschaft oder die Opferhilfe anzufragen, ob jene dir das Wichtigste daraus mitteilen können, ohne dass du diese Dokumente vollständig lesen musst. 

Du hast jederzeit die Möglichkeit eine Therapie abzubrechen oder die behandelnde Person zu wechseln, wenn du dich unwohl fühlst.

Gut zu wissen

Hier sind einige Punkte zusammengefasst,
welche hilfreich sein können

Du hast Anspruch auf kostenlose Beratung bei den kantonalen Opferhilfen.

Bei einer Anzeige und der Einvernahmung hast du das Recht, dass dein Täter nicht im selben Raum sitzt.
Du darfst eine Vertrauensperson mitnehmen.

Du hast das Recht, dass deine Einvernahmung bei kantonalen und sensibilisierten Polizeistellen stattfindet. Dort darfst du verlangen, dass du vom gleichen Geschlecht verhörst wirst.

Wenn du eine Anzeige machst, bekommt die Tatperson die Dokumente, auf welchen deine Adresse vermerkt ist.

Du hast Anspruch auf finanzielle Hilfe für Kosten, welche nach der Tat entstanden sind. Vergewaltigung wird in erster Linie über die Versicherung des Täters oder Arbeitgebers abgerechnet. Dies bedeutet, dass der/die ArbeitgeberIn informiert wird. Doch wenn du das nicht möchtest, dann gibt es die Möglichkeit, dass die Opferhilfe bezahlt.

Du hast das Recht auf Schadenersatz/Genugtuung zu klagen. Ob du jedoch was bekommst, ist nicht sicher.

Du hast jederzeit die Möglichkeit eine Therapie abzubrechen oder die behandelnde Person zu wechseln, wenn du dich unwohl fühlst.