Gut zu wissen
Hier sind einige Punkte zusammengefasst,
welche hilfreich sein können
Du hast Anspruch auf kostenlose Beratung bei den kantonalen Opferhilfen.
Bei einer Anzeige und der Einvernahmung hast du das Recht, dass dein Täter nicht im selben Raum sitzt.
Du darfst eine Vertrauensperson mitnehmen.
Du hast das Recht, dass deine Einvernahmung bei kantonalen und sensibilisierten Polizeistellen stattfindet. Dort darfst du verlangen, dass du vom gleichen Geschlecht verhörst wirst.
Wenn du eine Anzeige machst, bekommt die Tatperson die Dokumente, auf welchen deine Adresse vermerkt ist.
Du hast Anspruch auf finanzielle Hilfe für Kosten, welche nach der Tat entstanden sind. Vergewaltigung wird in erster Linie über die Versicherung des Täters oder Arbeitgebers abgerechnet. Dies bedeutet, dass der/die ArbeitgeberIn informiert wird. Doch wenn du das nicht möchtest, dann gibt es die Möglichkeit, dass die Opferhilfe bezahlt.
Du hast das Recht auf Schadenersatz/Genugtuung zu klagen. Ob du jedoch was bekommst, ist nicht sicher.
Du hast jederzeit die Möglichkeit eine Therapie abzubrechen oder die behandelnde Person zu wechseln, wenn du dich unwohl fühlst.
Gut zu wissen
Hier sind einige Punkte zusammengefasst,
welche hilfreich sein können
Du hast Anspruch auf kostenlose Beratung bei den kantonalen Opferhilfen.
Bei einer Anzeige und der Einvernahmung hast du das Recht, dass dein Täter nicht im selben Raum sitzt.
Du darfst eine Vertrauensperson mitnehmen.
Du hast das Recht, dass deine Einvernahmung bei kantonalen und sensibilisierten Polizeistellen stattfindet. Dort darfst du verlangen, dass du vom gleichen Geschlecht verhörst wirst.
Wenn du eine Anzeige machst, bekommt die Tatperson die Dokumente, auf welchen deine Adresse vermerkt ist.
Du hast Anspruch auf finanzielle Hilfe für Kosten, welche nach der Tat entstanden sind. Vergewaltigung wird in erster Linie über die Versicherung des Täters oder Arbeitgebers abgerechnet. Dies bedeutet, dass der/die ArbeitgeberIn informiert wird. Doch wenn du das nicht möchtest, dann gibt es die Möglichkeit, dass die Opferhilfe bezahlt.
Du hast das Recht auf Schadenersatz/Genugtuung zu klagen. Ob du jedoch was bekommst, ist nicht sicher.
Du hast jederzeit die Möglichkeit eine Therapie abzubrechen oder die behandelnde Person zu wechseln, wenn du dich unwohl fühlst.