Welche besonderen Rechte stehen dir zu?

 

 Oftmals bist du als Opfer sexueller Gewalt aber einzige Zeugin oder einziger Zeuge der Tat. Dies bedeutet, dass Du deine Geschichte der Polizei, der Staatsanwaltschaft und allenfalls vor Gericht erzählen musst. Als Opfer von sexueller Gewalt, hast Du jedoch besondere Rechte während des gesamten Verfahrens, d.h. bereits bei der ersten Einvernahme durch die Polizei.

Diese sind:

  • Du kannst verlangen, von einer Person des gleichen Geschlechts einvernommen zu werden
  • Du kannst dich immer durch eine von dir gewählten Vertrauensperson begleiten lassen
  • Du kannst verlangen, dass es während des gesamten Verfahrens zu keiner direkten Gegenüberstellung mit dem Täter oder der Täterin kommt, d.h. dass du diese Person nicht noch einmal sehen musst
  • Du kannst die Aussagen zu Fragen verweigern, die deine Intimsphäre betreffen
  • Du hast das Recht über Opferberatungsstellen informiert zu werden und diese Hilfeleistungen zu beanspruchen
  • Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, kannst du den Ausschluss der Öffentlichkeit verlangen. Denn grundsätzlich sind sämtliche Strafverfahren öffentlich, d.h. jeder kann als ZuschauerIn bei der Verhandlung teilnehmen.